Allgemeine Makler- und Konditionsbedingungen ATRIUM GmbH

Wir fangen da an wo andere aufhören.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse bzw.  Beauftragung und weisen darauf hin, dass bereits mit unserer Einschaltung oder Ihrer Anfrage und Angebotsanforderung/Vormerkung  bzw. der Inanspruchnahme unserer Maklerleistungen auch ohne schriftliche Vereinbarung ein Maklerauftrag zustande kommt, andererseits besteht keine Ankauf- oder Anmietungsverpflichtung für Sie!

KOSTENFREIE Nachweistätigkeit bis zum Abschluss. Mit erfolgreichem Vertragsabschluss bei An- oder Verkauf von Immobilien, Erbbaurechten, Beteiligungen, Firmenverkauf durch Sie oder über verbundene Dritte, auch bei Verkäufer-/Vermieterwechsel oder im Zwangsversteigerungs- /Insolvenzfall, entstehen Ihnen 3% vom Gesamtbruttokaufpreis bzw. bei Pacht/An- oder Vermietung 3 Bruttomonatsmieten/pachten bzw. ab 5 Jahre Mietdauer 3% aus 10-Jahresbruttopacht, sowie bei Wohnanmietung 2 Nettomieten je zzgl. MwSt. für Nachweis und/oder Vermittlung. Dies gilt auch bei Mitursächlichkeit sowie Preiserhöhungen, -reduzierungen, Umbau oder Angebotsänderung/Erweiterung/Unterbrechung. Für Reservierungen/Optionen und An-/Vorkaufsrechte entstehen Gebühren in Höhe von 1% zzgl. MwSt. aus dem Gesamtbruttokaufpreis, sowie für Vorpachtverträge und Absichtserklärungen 1 Bruttomonatsmiete je zzgl. MwSt. Bei Finanzierungsvermittlung berechnen wir 3 % zzgl. MwSt. vom Darlehensbetrag mit Kreditzusage. Ortstermine erfolgen gegen Aufwandsersatz u. Beratungen auf Honorarbasis. Bau- und Planungsleistungen berechnen sich nach HOAI Stufe III oberer Satz. Alle Provisionen sind bei Vertragsabschluss verdient, fällig und am Abschlusstag zahlbar. Verzugszinsen sind 9,5 %. Ein banküblich zu sichernder Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Abschluss zu anderen Bedingungen oder ein anderes Objekt bzw. mit einem anderen Partner oder anstatt Miete ein Kauf oder umgekehrt erfolgt. Ein sich je addierender Provisionsanspruch entsteht auch, wenn zusammenhängend ein oder mehrere Verträge in Erweiterung oder Ergänzung oder eine Vertragsrückabwicklung bzw. gleichwertiges bzw. ähnliches Geschäft zustande kommt. Alle anderweitigen Geschäftsvermittlungen durch uns, wie Ablösen, Inventarübernahmen, Managementverträge, Arbeits-, Handels-, Dienst- und Werkverträge, sonstige geldwerte Vorteile berechnen wir mit 10 % aus dem Gesamtauftragswert einschl. Nebenleistungen und evtl. Verpflichtungsübernahmen.

Änderungen, Ergänzungen oder Aufgabe Ihres Gesuchs oder ein Abschluss sind uns zeitgleich aufgrund unseres Vorinvestments mitzuteilen! Auftraggeber sind beide Seiten sowohl Objektanbieter, als auch Interessent. Es bestehen keine Einschränkungen für unsere Tätigkeit. Erstnachweis wirkt provisionsverpflichtend, auch bei späterem oder geändertem Vertragsabschluss. Das Angebot ist nur für Sie bestimmt, bei Weitergabe, Fremdnutzung, Zugriff Dritter oder Abschluss über Angehörige bzw. Verbundunternehmen/Dritte wird dies strafrechtlich verfolgt. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung, Vertragsverletzung, Umgehung oder Behinderung sowie bei Spaß- oder Strohmannanfragen oder Angebotszweckentfremdung entsteht eine aufwendungsunabhängige Vertragsstrafe in Provisionshöhe und gesamtschuldnerische zusätzl. Gesamtprovisionshaftung, ungeachtet Ihrer weiteren Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht. Unsere aufzubewahrenden Nachweisangebote gelten auch bei Angebotsunterbrechung auf min. fünf Jahre. Objektvorkenntnis ist innerhalb von 5 Tagen nach Angebotszugang schriftlich nachzuweisen und zu belegen, da ein späterer provisionsvermeidender Einwand ausdrücklich nicht anerkannt werden kann. Änderungen, Irrtum, Mehrungen u. Minderungen, Aussetzung u. Zwischenverkauf/Verpachtung bleiben vorbehalten u. sind freibleibend. Von uns hergestellte Kontakte oder Dritte über diese sind auch für zukünftige Folge-/Geschäfte auf min. fünf Jahre provisionsberechtigend für uns geschützt. Verhandlungen und Besichtigungen sind ausschließlich nur über unser beauftragtes Maklerbüro zu führen und wir sind stets aktuell zu informieren und unsere Mitwirkung ist zu gewährleisten. Schriftverkehr und Verträge in welche unsere Maklerbedingungen als Klausel aufzunehmen sind und wir zu benennen sind, sowie eine Provision zu sichern ist, sind uns in Kopie zeitgleich auszuhändigen. Zu Abschlüssen sind wir hinzuziehen. Der Interessent hat den Anbieter bei Kontaktaufnahme über die Nachweistätigkeit des Maklers zu informieren.

Gerichtsstand u. Erfüllungsort ist am Sitz des Auftragnehmers. Vertragsabweichendes bedarf der Schriftform und die salvatorische Klausel und deutsches Recht gilt als vereinbart. Es wird vom Auftraggeber versichert, dass keine Zwangsvollstreckungs- oder Strafverfahren bzw. eidesstattliche Versicherungen vorliegen oder anhängig sind und die finanziellen Voraussetzungen für einen Abschluss auf Verlangen nachweisbar bereits erfüllt sind. Eine Haftung des Auftragnehmers, auch für Unterlagen Dritter, ist auf Vorsatz sowie max. fünftausend Euro und auf Geltendmachung zwei Jahre nach Anspruchsentstehung  begrenzt. Im Übrigen gelten auch für Objekteinreichungen und weitere Gesuche bzw. eine Zusammenarbeit stets diese aktuellen, allgemeinen Konditions-, Kooperations- und Maklervereinbarung in neuester Fassung.