Allgemeine Makler- und Konditionsbedingungen ATRIUM GmbH

Wir fangen da an wo andere aufhören.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse bzw.  Beauftragung und weisen darauf hin, dass bereits mit unserer Einschaltung oder Ihrer Anfrage und Angebotsanforderung/Vormerkung  bzw. der Inanspruchnahme unserer Maklerleistungen auch ohne schriftliche Vereinbarung ein Maklerauftrag zustande kommt, andererseits besteht keine Ankauf- oder Anmietungsverpflichtung für Sie!

 

Für Interessenten:

§ 1 Geltungsbereich / Maklerprovision / Honorar / Fälligkeit

KOSTENFREIE Nachweistätigkeit bis zum Abschluss. Mit erfolgreichem Vertragsabschluss bei An- oder Verkauf von Immobilien, Erbbaurechten, Beteiligungen, Firmenverkauf durch Sie oder über verbundene Dritte, auch bei Verkäufer-/Vermieterwechsel oder im Zwangsversteigerungs- /Insolvenzfall oder einem gleichwertigen anderen Objektabschluss, entstehen Ihnen 3% vom Gesamtbruttokaufpreis bzw. bei Pacht/An- oder Vermietung 3 Bruttomonatsmieten/pachten bzw. ab 5 Jahre Mietdauer 3% aus 10-Jahresbruttopacht, sowie bei Wohnanmietung 2 Nettomieten je zzgl. MwSt. für Nachweis und/oder Vermittlung. Dies gilt auch bei Mitursächlichkeit, wie Expose-/ Unterlagenaushändigung, Besichtigungsorganisation, Verhandlungsführung etc. sowie Preiserhöhungen, -reduzierungen, Umbau oder Angebotsänderung/Erweiterung/Unterbrechung und Anbieterwechsel. Für Reservierungen/Optionen und An-/Vorkaufsrechte entstehen zusätzlich Gebühren in Höhe von 1% zzgl. MwSt. aus dem Gesamtbruttokaufpreis, sowie für Vorpachtverträge und Absichtserklärungen 1 Bruttomonatsmiete je zzgl. MwSt. Bei Finanzierungsvermittlung berechnen wir 3 % zzgl. MwSt. vom Darlehensbetrag mit Kreditzusage. Ortstermine erfolgen gegen Aufwandsersatz u. Beratungen auf Honorarbasis. Bau- und Planungsleistungen berechnen sich nach HOAI Stufe III oberer Satz.

Alle Provisionen sind bei Vertragsabschluss verdient, fällig und am Abschlusstag zahlbar. Als Verzugszinsen berechnen wir 6 % über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.  Ein banküblich zu sichernder Provisionsanspruch entsteht auch, wenn ein Abschluss zu anderen Bedingungen oder ein anderes Objekt bzw. mit einem anderen Partner oder anstatt Miete ein Kauf oder umgekehrt erfolgt. Ein sich je addierender Provisionsanspruch entsteht auch, wenn zusammenhängend ein oder mehrere Verträge in Erweiterung oder Ergänzung oder eine Vertragsrückabwicklung / Rücktritt / Anfechtung bzw. gleichwertiges bzw. ähnliches Geschäft zustande kommt. Alle anderweitigen Geschäftsvermittlungen durch uns, wie Ablösen, Inventarübernahmen, Managementverträge, Arbeits-, Handels-, Dienst- und Werkverträge, sonstige geldwerte Vorteile berechnen wir mit 10 % aus dem Gesamtauftragswert einschl. Nebenleistungen und evtl. Verpflichtungsübernahmen.

§ 2 Pflichten des Interessenten

 Änderungen, Ergänzungen oder Aufgabe Ihres Gesuchs oder ein Abschluss sind uns zeitgleich aufgrund unseres Vorinvestments schriftlich mitzuteilen! Provisionspflichtige Auftraggeber sind beide Seiten sowohl Objektanbieter, als auch Interessent. Es bestehen keine Einschränkungen für unsere Tätigkeit. Erstnachweis wirkt provisionsverpflichtend, auch bei späterem oder geändertem Vertragsabschluss. Das Angebot ist nur für Sie als Empfänger bestimmt, bei Weitergabe, Fremdnutzung, Zugriff Dritter oder Abschluss über Angehörige bzw. Verbundunternehmen/Dritte wird dies strafrechtlich verfolgt. Bei Nichteinhaltung der Vereinbarung, Vertragsverletzung, Umgehung oder Behinderung sowie bei Spaß- oder Strohmannanfragen oder Angebotszweckentfremdung entsteht eine aufwendungsunabhängige Vertragsstrafe in Höhe der halben vereinbarten Provision, jedoch mindestens pauschal fünftausend Euro zzgl. MwSt. pro Einzelfall und gesamtschuldnerische zusätzl. Gesamtprovisionshaftung, ungeachtet Ihrer weiteren Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht pauschal in Höhe von zehn Prozent der vereinbarten Provisionen. Unsere aufzubewahrenden Nachweisangebote gelten auch bei Angebotsunterbrechung auf min. fünf Jahre. Objektvorkenntnis ist innerhalb von 5 Tagen nach Angebotszugang schriftlich nachzuweisen und zu belegen, da ein späterer provisionsvermeidender Einwand ausdrücklich nicht anerkannt werden kann. Änderungen, Irrtum, Mehrungen u. Minderungen, Aussetzung u. Zwischenverkauf/Verpachtung bleiben vorbehalten u. sind freibleibend. Von uns hergestellte Kontakte oder Dritte über diese sind auch für zukünftige Folge-/Geschäfte auf min. fünf Jahre provisionsberechtigend für uns geschützt. Verhandlungen und Besichtigungen sind ausschließlich nur über unser beauftragtes Maklerbüro zu führen und wir sind stets aktuell zu informieren und unsere Mitwirkung ist zu gewährleisten. Schriftverkehr und Verträge in welche unsere Maklerbedingungen als Klausel aufzunehmen sind und wir zu benennen sind, sowie eine Provision zu sichern ist, sind uns in Kopie zeitgleich auszuhändigen. Zu Abschlüssen sind wir hinzuziehen. Der Interessent hat den Anbieter bei Kontaktaufnahme über die Nachweistätigkeit des Maklers zu informieren.

§ 3 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand u. Erfüllungsort ist am Sitz des Auftragnehmers. Vertragsabweichendes bedarf der Schriftform und die salvatorische Klausel und deutsches Recht gilt als vereinbart. Es wird vom Auftraggeber versichert, dass keine Zwangsvollstreckungs- oder Strafverfahren bzw. eidesstattliche Versicherungen vorliegen oder anhängig sind und die finanziellen Voraussetzungen für einen Abschluss auf Verlangen nachweisbar bereits erfüllt sind. Eine Haftung des Auftragnehmers, für Angaben / Unterlagen Dritter, ist ausgeschlossen und ist ansonsten auf Vorsatz sowie max. fünftausend Euro und auf Geltendmachung zwei Jahre nach Anspruchsentstehung  begrenzt. Geschäftskontakte dürfen als Referenz und zu Werbezwecken verwendet werden. Im Übrigen gelten auch für Objekteinreichungen und weitere Gesuche bzw. eine Zusammenarbeit stets diese aktuellen, allgemeinen Konditions-, Kooperations- und Maklerbedingungen in neuester Fassung und auf unserer Homepage. Sollten irgendwelche Inhalte unserer Angebote, Newsletter oder die Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Homepage fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Angebote in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist.              

 

Erweiterte Maklerbedingungen und Konditionen für Objektanbieter:

§ 1 Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen er­gänzen alle Verträge, deren Gegen­stand die Durchführung von Maklerdienstleistungen, Beratungsleistungen, Nachweis und/oder Vermittlung durch Atrium Projektbau GmbH als Makler für den Auftraggeber sind. Wenn und soweit einzelne dieser Allgemeinen Makler- und Konditionsbedingungen dem widersprechen, was Atrium individuell mit dem Auftraggeber vereinbart hat, gehen die individuellen Vereinbarungen den betreffenden Allgemeinen Bedingungen oder gesetzliche Regelungen vor. Hat Atrium diese Allgemeinen Maklerbedingungen einmal in einen Vertrag mit dem Auftraggeber einbezogen, so gelten sie auch für alle künftigen Verträge über Maklerleistungen zwischen dem Auftraggeber und Atrium, selbst wenn Atrium bei künftigen Verträgen nicht erneut auf diese Allgemeinen Maklerbedingungen hinweisen sollte.

§ 2 Auftragsgegenstand / Leistungsumfang

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Maklertätigkeit.  Bei einem gewünschten Alleinauftrag erfolgt eine provisionspflichtige Bearbeitung ausschließlich über unser Maklerbüro und eigene Interessenten sind an uns zu verweisen sowie dürfen keine weiteren Vertriebe/Makler eingeschalten werden.

Bei der Suche von Interessenten und bei einer entgeltlichen Tätigkeit für die andere Vertragspartei sowie der Objektbewerbung  bestehen keine Einschränkungen und es besteht keine Interessentennachweispflicht oder die eines Tätigwerdens.  Ihre  Vorverhandlungen/Vorkenntnis  mit Interessenten oder Sperrvermerke sind mit Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen, da ein späterer provisionsvermeidender Einwand ausdrücklich nicht akzeptiert werden kann.

Der Vertrag schließt keine Rechts- oder Steuerberatung bzw. Wirtschaftsprüfung ein.

§ 3 Maklerprovision / Honorar / Fälligkeit

Die Höhe und die Art des Honorars bzw. der Maklerprovision werden grundsätzlich einzelvertraglich geregelt. Für den Fall, dass eine Regelung nicht getroffen worden ist, entstehen dem Auftraggeber bei Immobilien- o. sonstigem Verkaufs/Kaufabschluss, bei Zwangsversteigerung mit Zuschlag, bei Insolvenz, sowie auch bei Angebots- oder Preisänderung,  bei und mit Abschluss eine banküblich zu sichernde Verkäufer/ Käufermaklerprovision für von uns nachgewiesene oder vermittelte Kunden von stets 3 % vom dann erzielten bzw. verbrieften  Gesamtbruttokaufpreis einschließlich der üblichen Mehrwertsteuer,  Zuschlagspreis bzw. Auftragswert oder geldwertem Vorteil einschl. Ablösen oder Inventar und Verpflichtungsübernahmen, bei Vermietung oder Anmietung entsteht Ihnen eine Vermieter/Mietermaklerprovision von je 2 Bruttomonatsmieten/Pachten, wobei sich Provisionen addieren, je zzgl. MwSt. verdient, fällig und zahlbar mit Vertragsabschluss sowie ist an diesem Tag zu zahlen. Als Verzugszinsen berechnen wir 6 % über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.

Zur Sicherung ist der Makleranspruch im Kauf-/Mietvertrag aufzunehmen. Für einen gesonderten Objektbesichtigungs-/Verhandlungstermin, Vertrags- u. Abschlussbegleitung, Unterlagenversendung, Objektwertschöpfung, Wertgutachten, Standort- Markt- Objekt- Zielgruppenanalysen, spez. Nutzungs- Verwertungskonzepte, Unternehmensberatung oder einen beschleunigten Intensivvermarktungsauftrag  berechnen wir nach unseren Honorar- und Spesensätzen.Vom Makler hergestellte Kontakte u. weitere über diese sind auch für zukünftige und weitere sowie Folgegeschäfte auf mind. 5 Jahre provisionsberechtigend für ihn  geschützt.

§ 4 Vertragslaufzeit / Kündigung

Die Vereinbarung läuft bis zum Verkauf bzw. bei Vermietung bis zur Vermietung, jedoch mindestens sechs Monate und verlängert sich um den gleichen Zeitraum, sofern nicht 3 Monate je zum Halbjahresende   mit einer Restlaufzeit von dann noch  sechs  Monaten schriftlich gekündigt wurde. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.   

Die Pflicht von Atrium zur Aufbewahrung der in Firmeneigentum übergehenden Objektunterlagen erlischt sechs Monate nach Be­endigung des Vertragsverhältnisses.

§ 4 Informationspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber gewährleistet eine uneingeschränkte Mitwirkung und stellt alle notwendigen Unterlagen umgehend zur Verfügung. Er haftet für die Richtigkeit der übergebenen Informationen.

Verhandlungen mit unseren Kunden sind ausschließlich über unser Büro zu führen, bei Abschlüssen sind wir hinzuziehen sowie in Schriftverkehr und Verträge sind wir zu benennen und diese sind uns zeitgleich auszuhändigen. Neue Interessenten und Vermittler sind auf deren Herkunft und unsere Vermittlung zu befragen. Änderungen bzw. ein Verkauf/Vermietung, sind  uns zeitgleich schriftlich anzuzeigen. Zu Terminen sind wir hinzuziehen.

Auch nach Beendigung der Vereinbarung oder eigenem Abschluss bzw. über Dritte sind die Daten des Käufers/ Mieters und dessen Herkunft sowie des etwaigen Vermittlers schriftlich   mitzuteilen und unaufgefordert Auskunft zu geben  um eine Ursächlichkeit prüfen zu können sowie eine Provisionsumgehung auszuschließen.

Der Einholung von Auskünften und einer Unterlagenanforderung insbesondere beim Grundbuchamt und Behörden oder einer  Einsichtnahmen wird zugestimmt und dies ist auch bei einem anderweitigen Verkauf später und danach noch zu gewährleistet.

§ 5 Haftung, Schadenersatz

Bei Vertragsverletzung wie vorzeitige Aufgabe der Vermarktung, Direktverhandlung, Erschwernissen der Konditionen und Bedingungen (z.B. Preiserhöhung, fehlende Vertretungsvollmacht oder Genehmigungen, Besichtigungs-, Auskunftsverweigerung u.a.) berechnen wir eine Vertrags-/Konventionalstrafe in Höhe der hälftigen vereinbarten Verkäufermaklerprovision, ungeachtet eines weiteren Schadensersatzanspruchs und Verzugszinsen.

Der Auftraggeber versichert und gewährleistet, dass übergebenes Bild- Foto- Kartenmaterial und sonstige Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und stellt den Makler auch hierbei und betreffend seiner Tätigkeit von einer ansonsten auf maximal € 5.000 begrenzten Haftung frei. 

§ 6 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Sitz des Maklers. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Geschäftskontakte dürfen als Referenz und zu Werbezwecken verwendet werden.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Das gilt entsprechend für jede Änderung dieser Schriftformregelung.

Sollten einzelne Regelungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder un­durchführbar sein oder werden, so  berührt das den Vertrag im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Rege­lung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. un­durchführbaren Bestimmung objektiv möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt bei Auftreten einer ausfüllungsbedürftigen Lücke des Vertrags.

Auch unter Berücksichtigung, dass wir für Sie und Ihr Objekt erheblich finanziell u. zeitlich in Vorleistung gehen, hoffen wir Ihnen vielleicht schon kurzfristig einen passenden u. solventen  Verhandlungspartner vorstellen zu können. 

Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit und sichern Ihnen bereits heute eine zuverlässige und vertrauensvolle Auftragsausführung  zu.    

 

 

Erweiterte Maklerbedingungen für Gemeinschaftsgeschäfte und bei Kontaktempfehlungen

Selbstverständlich arbeiten wir gerne mit Ihnen zusammen.

Möchten Sie an interessanten Provisionen teil haben und mitverdienen? Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde. Sie teilen uns für die Erklärung einer Provisionshaftungsübernahme den Interessenten mit und wir beteiligen Sie an der Provision.

Es ist uns eine besondere Aufgabe, Sie und Ihre Kunden mit passenden Objekten und guten Kontakten zu unterstützen. Entsprechende Unterlagen und Informationen sind Ihnen schon zugegangen oder werden Ihnen kurzfristig zugesandt. Um wie in der Vergangenheit erlebte Missverständnisse, insbesondere unter Kollegen zu vermeiden, erfolgt auch gemäß Weisung unserer Auftraggeber sowohl eine Aufnahme von Objekten nur direkt  vom Auftraggeber (Verkäufer/Eigentümer/gewerblicher Vermieter) und ein Angebot nur direkt an Käufer (Interessent/Sucher) unter dem Hinweis einer Provisionshaftung  an den Endverbraucher.

Für Sie bietet sich einfach bequem und günstig die lukrative Möglichkeit eines guten Nebenverdienstes oder hohen Zusatzeinkommens bzw. einer erheblichen Umsatzsteigerung auch zusätzlich  über Synergieeffekte.

Lediglich der guten Ordnung halber und zu Ihrer Sicherheit erlauben wir uns nachfolgend die Grundlagen und Bedingungen einer Zusammenarbeit kurz festzuhalten. Empfehlungsgeber ohne Zulassung nach §34c GewO und ohne grundsätzliche schriftliche Kooperationsvereinbarung, die uns einen Objektanbieter- oder Interessentenkontakt schriftlich einreichen, erhalten generell nach erfolgreichem Abschluss 10 % aus der durch sie erzielten Provisionsseite (Netto Käufer-/Mieter- bzw. Verkäufer-/Vermietermaklerprovision). Bei der Zusammenarbeit mit Maklerkollegen mit Zulassung nach §34c GewO (Nachweis erforderlich) erfolgt generell  zu Ihren Gunsten eine hälftige  Provisionsteilung  der Käufer-/Mietermaklernettoprovision und bei Objekteinreichungen eine ebenfalls hälftige Provisionsbeteiligung der Innenprovision  bis zu max.  1,5%    aus der durch Sie vollständig unter Kundenschutz mit Namen, Anschrift und Telefonnummer Fax Email Bonitätshinweis schriftlich vermittelten und nachgewiesenen Interessenten-/Anbieterkontakte. Sie erhalten stets einen Anteil aus der von Ihnen vermittelten Kontaktseite. Eine Auszahlung Ihres Anteils erfolgt nach Eingang der vollständigen unwiderruflichen  Zahlung auf unserem Konto wie und wohin Sie den Betrag haben möchten. Unsere Tätigkeit erfolgt  auf Basis unserer stets gült., akt. und allg. Kooperations-, Konditions- und Geschäftsbedingungen auch lt. Exposé welche ebenfalls gegenüber Ihren Kunden und Ihren  Mitarbeitern Gültigkeit haben. Von uns an Sie und dann  von Ihnen  erstellte Direktangebote an den Kunden  begründen eine vollumfängliche Gesamtprovisionshaftung der Innen- u. Außenprovision an Sie und den uns dann unbekannten  Empfänger.  Unser  Nachweis- und/oder Vermittlungstätigwerden sowie auch die Zusammenarbeit mit Empfehlungsgebern sind frei bleibend und erfolgen stets nach Auftragserteilung und Provisionsvereinbarung bzw. schriftlicher Bestätigung. Eine Bewerbung oder Weitergabe unserer Kontakte Objekte und Angebotsunterbreitung von Ihnen an  Interessenten bedarf unserer schriftlichen  Zustimmung. Verhandlungen Besichtigungen und Abschlüsse sind  ausschließlich über unser Büro zu führen und Schriftverkehr sowie Verträge sind uns zeitgleich auszuhändigen, Provisionen sind zu sichern und Direktverhandlungen zeitgleich schriftlich  mitzuteilen. Abrechnungen werden über unser Büro gestellt. Eine Forderungsdurchsetzung von uns  bzw. Abtretung bleibt vorbehalten. Kunden sind von Ihnen über unsere Zusammenarbeit zu informieren und auf eine Haftung hinzuweisen.

Eingereichte und uns bisher unbekannte Kauf-/Mietinteressenten/Kunden/Objekte werden nach unserer schriftlichen Bestätigung zur Bearbeitung aufgenommen. Sofern nicht innerhalb vierundzwanzig Monaten ein Abschluss zustande kommt, wird die Vormerkung gelöscht und es erfolgt eine Freigabe des Kontaktes. Sollte  uns der von Ihnen übermittelte Kontakt auch bereits schon  bekannt sein und nicht für einen anderen Empfehlungsgeber geschützt sein, so  kommen wir Ihnen dahin entgegen dass diese Provisionszusage einmalig trotzdem  Gültigkeit hat, sofern über Sie mit dem Kunden ein Abschluss innerhalb von acht Wochen nach unserer Angebotsunterbreitung zustande kommt.

Umso mehr Kundenkontakte Sie uns  einreichen desto höher wird die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses für Sie und umso größer wird Ihre finanzielle Beteiligung und Einkommensaussicht. Wir machen bequem für Sie die Arbeit und Sie verdienen mit. Wir freuen uns auf  Ihre Kontakteinreichungen.